Von: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Gesendet: 08.12.2022 11:53
An: <selbstauskunftzentralregister@kba.de>, <datenschutz@kba.de>
Betreff: AW: Auskunft nach personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrte ************, sehr geehrte Datenschutzbeauftragte,

Ihre Datenschutzerklärung ist unvollständig, denn sie enthält keine Angaben zur Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG. Ich will gar keine Daten aus irgendeinem der Register sondern alle Daten rund um meine IFG Anfrage bzw. Beschwerde https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerde-dataport/.

Eine Auskunftsanfrage nach Artikel 15 DSGVO – und eine andere Rechtsgrundlage sehe ich ohne Registerbezug nicht – ist grundsätzlich formfrei. Selbstverständlich dürfen Sie die Identität prüfen, also insbesondere auch ob ich Autor der Anfrage bin. Die Vorlage des Personalausweises ist dabei aber weder erforderlich noch geeignet, widerspricht §20 Personalausweisgesetz und auch den Empfehlungen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz in Aktuelle Kurz-Information 22: Identifizierung bei der Geltendmachung von Betroffenenrechten.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

 

Von: selbstauskunftzentralregister@kba.de <selbstauskunftzentralregister@kba.de>
Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2022 09:42
An: *******************@lindenberg.one
Betreff: Auskunft nach personenbezogenen Daten

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.12.2022. Die Voraussetzungen um Auskunft zu personenbezogenen Daten aus den Registern des KBA zu erhalten, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben und der Datenschutzerklärung des KBA.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kraftfahrt-Bundesamt

Sachgebiet 211-Online-Dialogverfahren

Fördestraße 16

24944 Flensburg

Email: selbstauskunftzentralregister@kba.de